Tätigkeitsgebiete
Nachfolgend sehen Sie die Schwerpunkte unserer Arbeit.
Unsere Tätigkeitsgebiete
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet seit der Gründung der Kanzlei den eindeutigen Schwerpunkt der Kanzlei. Herr Rechtanwalt Stark verfügt über die Fachanwaltszulassung, während sich die beiden anderen im Arbeitsrecht tätigen Anwälte ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben und beide in naher Zukunft den Fachanwaltstitel anstreben. Im Team verfügen wir daher über ein tiefes Wissen im Individual- wie im kollektiven Arbeitsrecht, so dass wir einzeln oder im Team für alle betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Problemstellungen stets kompetenten Rat bieten können.
Im kollektiven Arbeitsrecht verfügt die Kanzlei über eine sehr reichhaltige Erfahrung bei der Vertretung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten. Das Themenspektrum reicht hier von Fragen der Arbeitszeit und Auswahlrichtlinien, über Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bis hin zum Arbeitnehmerdatenschutz.
Schwerpunkte bilden natürlich auch die Vertretung und Beratung bei Betriebsänderungen bzw. Restrukturierungsmaßnahmen sowie Fusionen, Unternehmensaufspaltungen oder Unternehmenszusammenschlüssen.
Das Individualarbeitsrecht wird vorwiegend von Herrn Dr. Brauer und Herrn Oestmann betreut. Die überwiegenden Tätigkeiten sind in erster Linie Kündigungsschutzverfahren, jedoch auch die Vertretung in Mobbingangelegenheiten, bei Fragen der Altersteilzeit oder der Betriebsrenten sowie allgemeine arbeitsvertragliche Problemstellungen.
Des Weiteren vertritt Herr Dr. Brauer kleine mittelständische Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Familienrecht
Das Familienrecht bildet seit der Gründung der Kanzlei einen weiteren Schwerpunkt.
Rechtsanwalt Mayer verfügt über die Fachanwaltszulassung. Wir beraten in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen.
Wir bearbeiten sämtliche Scheidungsfolgesachen, insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs sowie der Regelung von Umgangs- und Sorgerecht.
Dabei bevorzugen wir die Suche nach wirtschaftlich angemessenen außergerichtlichen Lösungen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Erbrecht
Wir arbeiten Verfügungen von Todes wegen aller Art aus (Testamente, Vermächtnisse, Erbverträge usw.) und sind beratend tätig im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Darüber hinaus setzen wir Erbansprüche jeder Art, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Mietrecht bildet neben der Beratung vor und nach Abschluss von Miet- und Pachtverträgen die Betreuung unserer Mandanten bei Kündigung und Räumung einen Schwerpunkt in unserer Arbeit.
Mietforderungen werden konsequent durchgesetzt und durch unsere erfahrene Zwangsvollstreckungsabteilung beigetrieben.
Im Jahre 2007 hat das Wohnungseigentumsrecht eine umfassende Reform erfahren, die umfangreiche Änderungen in der Rechtsprechung der Gerichte zur Folge hatte und auch noch weiterhin haben wird.
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Hausverwaltungen bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.
Verkehrsrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Verkehrsunfallangelegenheiten.
Insbesondere zur Durchsetzung des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruches.
Prozessuale Vertretung bei verkehrsrechtlichen Straftaten sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne beraten wir Sie in Ihren Themen und freuen uns über Ihren Kontakt.
Copyright 2010- Anwälte Stark, Mayer, Oestmann & Kollegen, Ludwigsburg
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Anwälte Stark, Mayer, Oestmann & Kollegen, Ludwigsburg