Thomas Mayer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Jahrgang 1956 | |
1976 - 1982 | Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen |
1982 - 1985 | Referendariat am Landgericht Stuttgart |
1986 | Tätigkeit als Rechtsanwalt in zivilrechtlich ausgelegter Kanzlei in Reutlingen |
1986 | Eintritt in die Kanzlei |
1987 | Gründung der Sozietät gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Stark, Partner |
Herr Mayer ist verheiratet und hat zwei Kinder. |
Rechtsgebiete
1. Familienrecht
Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen familienrechtlichen Bereichen, insbesondere:
- in der Berechnung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsabänderungen
- in der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- in der Erstellung von Modellen zur Vermögensauseinandersetzung
- in Fragen des Versorgungsausgleiches
- in Scheidungsverfahren
- bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
2. Erbrecht
Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen erbrechtlichen Bereichen, insbesondere:
- Entwerfen von Testamenten, Erbverträgen und Übergabeverträgen
- Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbrechtspflichtstellung inklusive Erbscheinsverfahren
Herr Mayer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Sekretariat
Elke Wamsler
Telefon: 07141/91308-12
E-Mail: mayer@rechtsanwaelte-lb.de