Thomas Mayer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Jahrgang 1956
1976 - 1982 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen
1982 - 1985 Referendariat am Landgericht Stuttgart
1986 Tätigkeit als Rechtsanwalt in zivilrechtlich ausgelegter Kanzlei in Reutlingen
1986 Eintritt in die Kanzlei
1987 Gründung der Sozietät gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Stark, Partner
Herr Mayer ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Rechtsgebiete

1. Familienrecht
Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen familienrechtlichen Bereichen, insbesondere:

  • in der Berechnung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsabänderungen
  • in der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • in der Erstellung von Modellen zur Vermögensauseinandersetzung
  • in Fragen des Versorgungsausgleiches
  • in Scheidungsverfahren
  • bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

2. Erbrecht
Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen erbrechtlichen Bereichen, insbesondere:

  • Entwerfen von Testamenten, Erbverträgen und Übergabeverträgen
  • Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbrechtspflichtstellung inklusive Erbscheinsverfahren

Herr Mayer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Sekretariat

Elke Wamsler

Telefon: 07141/91308-12

E-Mail: mayer@rechtsanwaelte-lb.de